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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Kündigung

Es gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Vertragsablauf, abgesehen vom Schülertarif. Liegt die schriftliche Kündigung fristgemäß vor, – entscheidend ist hierbei der Tag des Eingangs im Vital Club Carlos, bzw. bei persönlicher Abgabe der Abgabetag – wird der Vertrag zum Vertragsablaufdatum beendet und die Abbuchungen der Mitgliedsbeiträge zu diesem Datum eingestellt. Eine Kündigungsbestätigung darüber erfolgt schriftlich und auf dem Postweg oder auf Wunsch per E-Mail. Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, bzw. liegt die Kündigung nicht fristgemäß vor, verlängert sich der Vertrag um die Vertragslaufzeit (max. um 12 Monate auch wenn z.B. ein 18 Monate Abo vorliegt). Bei außerordentlicher Kündigung im Krankheits-, Todes-, Umzugsfall usw. sind als Nachweis für die Rechtmäßigung die entsprechenden Unterlagen als Kopie mit der Kündigung einzureichen. Außerordentliche Kündigung bei Umzug: ab 30 Kilometer und als Bestätigung eine Kopie des neuen Mietvertrags.

2. Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr ist als Servicepauschale zu verstehen. Es gelten für alle Verträge die selbe Aufnahmegebühr. Die Aufnahmegebühr ist bei der Abbuchung des ersten Beitrages fällig. In allen weiteren Monaten wird der normale Beitrag abgebucht und eine weitere Gebühr fällt NICHT an. Die Aufnahmegebühr beinhaltet außerdem die Erstellung von Trainingsplänen und Ernährungsdokumentationen.

3. Schülerverträge

Bei den ermäßigten Schülertarifen wird für einen gültigen Vertragsabschluss die Kopie eines Schülerausweis benötigt. Sollte in diesem Ausweis nicht aufgezeigt werden bis wann das Schülerverhältnis voraussichtlich andauern wird, ist der Vertragspartner verpflichtet eine möglichst zeitgenaue Angabe zu machen. Ändert sich mit der Zeit diese Angabe, ist der Vertragspartner dazu verpflichtet dem Vital Club Carlos diese Änderung sofort und unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Vertragspartner dieser Bestimmung nicht nach, ist der Vital Club Carlos dazu berechtigt, für die Vertragsdauer seit Beendigung des Schülerverhältnisses den Beitrag des regulären Mitgliedsvertrags ohne Schülerermäßigung, bzw. die Differenz zu dieser Vertragsart, rückwirkend bis zu diesem Datum je nach Höhe mit sofortiger Wirkung oder in Teilbeträgen vom angegebenen Konto abzubuchen.

4. Hausrecht

Die Mitarbeiter des Vital Club Carlos sind dazu berechtigt dem Vertragspartner bei Nichteinhaltung bzw. Nichtfolgeleistung der Clubregeln bzw. der Anweisungen des Personals das sofortige Hausverbot zu erteilen. Dies gilt bis hin zur außerordentlichen Kündigung seitens des Vital Club Carlos bei grobem Verstoß gegen die Clubregeln oder anderen Vorkommnissen. Je nach Größe und Umfang des Fehlverhaltens des Vertragspartners, können weitere Maßnahmen folgen.

5. Haftung

Der Vital Club Carlos schließt jedwede Haftung für Verletzungen jeglicher Art aus, die aus nicht sachgemäßer Handhabung unserer Trainingsgeräte oder entgegen der Anweisungen des Personals entstanden sind, solange der Schaden nicht durch grob fahrlässiges Verhalten des Personals oder einen groben Defekt eines Trainingsgerätes entstanden ist.

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